Für wen
Metallverarbeitende Betriebe und Lohnfertiger, die Kriegswaffen, sonstige Rüstungsgüter oder Dual-Use-Güter herstellen oder liefern — insbesondere Zulieferer in der wehrtechnischen Lieferkette, die zum ersten Mal mit Ausfuhrkontrolle in Berührung kommen, sowie Geschäftsführung und Vertrieb, die vor einem Auslandsgeschäft prüfen müssen, ob und wie es genehmigungspflichtig ist. Vorausgesetzt wird kaufmännisches Grundwissen im Export, keine Vorkenntnisse im Kriegswaffen- oder Außenwirtschaftsrecht. Der Kurs ergänzt einen bestehenden zivilen Exportkurs, der Rüstungsgüter ausdrücklich ausschließt.
Was Sie danach können
- erklären, warum Rüstungsgüter-Export einem eigenen, strengeren Rechtsrahmen unterliegt als der zivile Export (KrWaffKontrG, AWG/AWV, EU-Dual-Use-VO)
- Kriegswaffen, sonstige Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter unterscheiden und wissen, in welcher Liste sie stehen
- benennen, welche Behörde in welchem Fall zuständig ist — BAFA, Kriegswaffenkontrollbehörde, Bundessicherheitsrat
- den Ablauf eines Genehmigungsverfahrens grob nachvollziehen: Antragstellung über ELAN-K2, Endverbleibserklärung, Prüfkriterien
- einordnen, was die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für Rüstungsexporte bedeuten
- innergemeinschaftliche Verbringung von der Ausfuhr in Drittstaaten unterscheiden
- beschreiben, worauf ein Zulieferer bei Sanktionslisten und Embargos achten muss
- typische Fehler beim Umgang mit Exportkontrolle und mögliche strafrechtliche Folgen einordnen
So läuft der Kurs
Acht Lektionen mit rund 130 Minuten Lesezeit, in beliebig vielen Sitzungen. Nach jeder Lektion Wissensfragen zur Lernkontrolle, am Ende ein Abschlusstest mit 18 Fragen aus dem Prüfungspool, Bestehensgrenze 70 Prozent, drei Versuche. Wer besteht, erhält das Teilnahmezertifikat als PDF. Der Zugang gilt 90 Tage ab Freischaltung, ohne Konto.
Was der Kurs nicht ist
Der Kurs vermittelt allgemeines Wissen auf Einstiegsniveau. Er ersetzt keine Rechtsberatung, keine verbindliche Auskunft der BAFA und keinen Einzelfall-Check vor einem konkreten Exportgeschäft — insbesondere keine güterspezifische Klassifizierung eines konkreten Produkts. Die Inhalte sind noch nicht anwaltlich abschließend geprüft; Exportkontrollrecht ändert sich häufig durch neue Sanktionspakete und Allgemeingenehmigungen, jede Aussage zu Fristen und Formularnummern ist vor einer echten Exportentscheidung aktuell zu bestätigen.

