Für wen
Metallverarbeitende Betriebe und Lohnfertiger in der wehrtechnischen Lieferkette, die erstmals mit Verschlusssachen der Einstufung „VS-NfD“ (Nur für den Dienstgebrauch) in Berührung kommen — etwa weil ein Auftrag, eine Zeichnung oder eine technische Spezifikation als VS-NfD gekennzeichnet ist. Adressiert werden Geschäftsführung, Werkleitung und die Person, die künftig als Sicherheitsbevollmächtigter benannt werden soll. Vorausgesetzt wird betriebliches Grundwissen im Umgang mit Bundeswehr-/Rüstungsaufträgen, keine Vorkenntnisse zu Geheimschutz, SÜG oder VSA.
Was Sie danach können
- erklären, warum VS-NfD für einen Zulieferer zum Türöffner wird und wann ein Auftrag in einen höheren Geheimhaltungsgrad hineinwächst
- die vier Geheimhaltungsgrade (VS-NfD, VS-VERTRAULICH, GEHEIM, STRENG GEHEIM) benennen und grob unterscheiden
- beschreiben, welche betrieblichen Grundvoraussetzungen ein Unternehmen schaffen muss — Sicherheitsbevollmächtigter, Sicherheitsbereich, Zugangskontrolle
- den Unterschied zwischen formloser Verpflichtung (VS-NfD) und förmlicher Sicherheitsüberprüfung (Ü1/Ü2/Ü3 ab VS-VERTRAULICH) erklären
- den praktischen Alltag mit VS-NfD-Dokumenten einordnen: Kennzeichnung, Aufbewahrung, Weitergabe, Vernichtung
- erklären, warum Geheimschutz-Berührung auch die IT-Sicherheit betrifft
- die Rolle der Ansprechstelle für Geheimschutz in der Wirtschaft (AnSGeW) und des Geheimschutzhandbuchs benennen
- typische Fehler im betrieblichen Alltag und die rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen einordnen
So läuft der Kurs
Acht Lektionen mit rund 112 Minuten Lesezeit, in beliebig vielen Sitzungen. Nach jeder Lektion Wissensfragen zur Lernkontrolle, am Ende ein Abschlusstest mit 18 Fragen aus dem Prüfungspool, Bestehensgrenze 70 Prozent, drei Versuche. Wer besteht, erhält das Teilnahmezertifikat als PDF. Der Zugang gilt 90 Tage ab Freischaltung, ohne Konto.
Was der Kurs nicht ist
Der Kurs vermittelt allgemeines Wissen auf Einstiegsniveau, mit Schwerpunkt VS-NfD. Er ersetzt keine Rechtsberatung, keine verbindliche Auskunft der Ansprechstelle für Geheimschutz in der Wirtschaft (AnSGeW) oder der zuständigen Vergabestelle, keine förmliche Sicherheitsüberprüfung und keinen Defense-Readiness-Check vor Ort. Die Inhalte sind noch nicht anwaltlich abschließend geprüft; einzelne Detailfragen stammen aus Sekundärquellen und sind vor einer echten Geheimschutz-Entscheidung durch einen Fachberater oder Juristen zu bestätigen.

