Für wen
Metallverarbeiter und Lohnfertiger (Zerspanung, Umformung, Stahlbau), die von Großkunden zunehmend ESG-Fragebögen, Lieferantenselbstauskünfte oder Anfragen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bekommen. Adressaten: Inhaber, Geschäftsführung, Qualitätsmanagement, Vertrieb im Kundenkontakt. Kein Vorwissen zu Nachhaltigkeitsberichterstattung oder Lieferkettenrecht nötig.
Was Sie danach können
- erklären, was E, S und G bedeuten und warum auch kleine Zulieferer zunehmend danach gefragt werden – nicht weil sie selbst unter ein Gesetz fallen, sondern weil ihre Kunden es tun
- einordnen, wen das LkSG direkt verpflichtet und wen es nur indirekt über Kundenanfragen betrifft
- einen typischen ESG-Fragebogen lesen und unterscheiden, welche Fragen einer echten rechtlichen Anforderung entsprechen und welche freiwillig sind
- die zentralen Umwelt- und sozialen Aspekte benennen, die in ESG-Anfragen typischerweise abgefragt werden
- einen realistischen ersten Schritt benennen: was ein kleiner Betrieb konkret dokumentieren sollte, ohne ein volles Nachhaltigkeitsmanagementsystem aufzubauen
So läuft der Kurs
Acht Lektionen mit rund 135 Minuten Lesezeit, in beliebig vielen Sitzungen. Rechtsstand und Schwellenwerte (LkSG, CSDDD) sind mit Quelle belegt (BAFA, IHK, Bundestag, EU-Amtsblatt, Stand 16.09.2026). Am Ende ein Abschlusstest mit 20 Fragen, Bestehensgrenze 70 Prozent, drei Versuche. Wer besteht, erhält das Teilnahmezertifikat als PDF.
Was der Kurs nicht ist
Keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Rechtslage zum LkSG und zur EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ändert sich derzeit laufend – das EU-„Omnibus“-Vereinfachungspaket für die CSDDD ist bereits in Kraft, die deutsche LkSG-Reform noch in den Bundestagsausschüssen. Ob und in welchem Umfang Ihr Betrieb selbst betroffen ist, hängt vom jeweils aktuellen Rechtsstand ab und muss im Einzelfall mit einem Fachanwalt oder Steuerberater geklärt werden. Vertiefung zu Umwelt- und Arbeitsschutzaspekten über den ISO-14001- bzw. ISO-45001-Check.

