Für wen
Metallverarbeitende Betriebe und Lohnfertiger, die Liefer- und Kaufverträge mit ausländischen Kunden oder Lieferanten schließen – Geschäftsführung, Vertrieb, Einkauf und Auftragsabwicklung, die Lieferklauseln vereinbaren, ohne bislang die genauen Rechtsfolgen jeder Klausel zu kennen. Kaufmännisches Grundwissen im Export wird vorausgesetzt, keine Vorkenntnisse im Handelsrecht.
Was Sie danach können
- erklären, was Incoterms regeln – und was ausdrücklich nicht: Eigentumsübergang, Zahlungszeitpunkt, Kaufpreis
- die vier Gruppen E/F/C/D und ihre Grundprinzipien bei Kosten- und Gefahrenübergang unterscheiden
- die sieben Klauseln für jeden Verkehrsträger (EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DPU, DDP) sowie die vier reinen Seetransport-Klauseln (FAS, FOB, CFR, CIF) einordnen
- Gefahrenübergang und Kostenteilung anhand einer Klausel lesen und für einen typischen Exportfall die passende Klausel auswählen, inklusive der besonderen Risiken von EXW
- das Zusammenspiel von Incoterm-Wahl und Ausführer-Status im Exportkontrollrecht in Grundzügen beschreiben
So läuft der Kurs
Acht Lektionen mit rund 110 Minuten Lesezeit, in beliebig vielen Sitzungen. Am Ende ein Abschlusstest mit 18 Fragen, Bestehensgrenze 70 Prozent, drei Versuche. Wer besteht, erhält das Teilnahmezertifikat als PDF.
Was der Kurs nicht ist
Keine Rechtsberatung und keine Einzelfallprüfung eines konkreten Liefervertrags. Incoterms regeln nur Kosten, Gefahrenübergang und bestimmte Pflichten – sie ersetzen nicht die vertragliche Regelung von Zahlungsbedingungen, Eigentumsübergang, Gerichtsstand oder Haftung bei Leistungsstörungen. Nicht Teil des Kurses: die vollständigen Verkäufer-/Käuferpflichten jeder Klausel im Wortlaut, Transportversicherung im Detail, UN-Kaufrecht (CISG), branchenspezifische Vertragsmuster.

