Für wen
Inhaber, Geschäftsführung und Personalverantwortliche kleiner und mittlerer Metallbetriebe, die konkret prüfen müssen, ob ihr Betrieb einen Datenschutzbeauftragten bestellen muss – und, falls ja, ob dieser intern benannt oder extern beauftragt werden sollte. Empfohlen wird zuvor der Basiskurs „Datenschutz im Betriebsalltag – DSGVO-Grundlagen“, dessen Inhalte (Grundprinzipien, Mitarbeiter-/Kunden-/Bewerberdaten, AVV) hier vorausgesetzt und nicht wiederholt werden.
Was Sie danach können
- einordnen, wann die Bestellpflicht für einen Datenschutzbeauftragten nach § 38 BDSG greift – inklusive des aktuellen Reformstands zur Personenzahl-Schwelle
- die Voraussetzungen der Benennung nach Art. 37 DSGVO benennen, insbesondere die geforderte Fachkunde
- die Stellung des Datenschutzbeauftragten nach Art. 38 DSGVO erklären: frühzeitige Einbindung, Ressourcenausstattung, Weisungsfreiheit, Kündigungsschutz
- die Aufgaben nach Art. 39 DSGVO im betrieblichen Alltag konkretisieren und erkennen, welche Rollen wegen Interessenkonflikten nicht gleichzeitig Datenschutzbeauftragter sein dürfen
- internen und externen Datenschutzbeauftragten anhand von Haftung, Unabhängigkeit, Fachwissen und Kosten gegeneinander abwägen
So läuft der Kurs
Sieben Lektionen mit rund 95 Minuten Lesezeit, in beliebig vielen Sitzungen. Am Ende ein Abschlusstest mit 16 Fragen, Bestehensgrenze 70 Prozent, drei Versuche. Wer besteht, erhält das Teilnahmezertifikat als PDF.
Was der Kurs nicht ist
Keine Rechtsberatung, keine förmliche Bestellung und keine Prüfung der individuellen Fachkunde einer konkreten Person durch eine Aufsichtsbehörde oder einen Juristen. Nicht Teil des Kurses: das vollständige Meldeverfahren an die Aufsichtsbehörde, die Ausbildung oder Zertifizierung zum Datenschutzbeauftragten im Detail, Datenschutz-Folgenabschätzung und Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten im Detail, Haftungsfragen bei Pflichtverletzungen im Einzelnen.

