Für wen
Inhabergeführte Metallverarbeiter und Lohnfertiger, die selbst nicht unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) fallen, aber als Zulieferer großer Kunden – OEMs, Tier-1-Zulieferer aus Automobil-, Maschinenbau- oder Wehrtechnikbranche – zunehmend Fragebögen, Verhaltenskodizes oder Vertragsklauseln zum LkSG vorgelegt bekommen. Adressiert sind Inhaber, Geschäftsführung und Werkleitung, keine Compliance-Abteilung. Keine juristischen Vorkenntnisse nötig.
Was Sie danach können
- erklären, warum das LkSG auch für den eigenen, nicht selbst verpflichteten Betrieb relevant geworden ist, und benennen, wer davon unmittelbar erfasst ist
- eigenen Geschäftsbereich, unmittelbare und mittelbare Zulieferer unterscheiden und einordnen, wo der eigene Betrieb in dieser Kaskade steht
- typische Anfragen von Kunden (Code of Conduct, Selbstauskunfts-Fragebogen, Vertragsklausel, Auditankündigung) wiedererkennen und einordnen
- die üblicherweise geprüften Menschenrechts- und Umweltrisiken sowie den Sinn eines Beschwerdemechanismus benennen
- einordnen, dass sich das Gesetz politisch gerade verändert, und einen praktischen Fahrplan für den ersten Kundenfragebogen anwenden
So läuft der Kurs
Acht kurz gehaltene Lektionen, als Richtwert rund 2 Stunden inklusive Wissensfragen, in beliebig vielen Sitzungen. Am Ende ein Abschlusstest mit 15 Fragen, Bestehensgrenze 70 Prozent, drei Versuche. Wer besteht, erhält das Teilnahmezertifikat als PDF.
Was der Kurs nicht ist
Keine Rechtsberatung und keine anwaltliche Prüfung des eigenen Einzelfalls, einer konkreten Vertragsklausel oder eines konkreten Kundenfragebogens. Er vermittelt eine allgemeine, praxisnahe Einordnung, keine Compliance-Beratung für einen selbst verpflichteten Konzern.

