Für wen
Metallverarbeitende Betriebe und Lohnfertiger in der wehrtechnischen Lieferkette, die Verträge mit der Bundeswehr, dem BAAINBw oder Rüstungs-OEMs abschließen oder verhandeln – Geschäftsführung, Vertrieb und alle, die Vertragsentwürfe prüfen, bevor sie unterschrieben werden. Kaufmännisches Grundwissen im Umgang mit Lieferverträgen wird vorausgesetzt, keine juristischen Vorkenntnisse im Vergabe- oder Verteidigungsvertragsrecht.
Was Sie danach können
- erklären, warum Rüstungsverträge einem anderen Rahmen unterliegen als zivile Lieferverträge – Vergaberecht statt freier Vertragsverhandlung
- den vergaberechtlichen Rahmen für verteidigungs- und sicherheitsrelevante öffentliche Aufträge grob einordnen: § 104 GWB, Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV)
- die Rolle der Zusätzlichen und Besonderen Vertragsbedingungen (ZVB, BVB) des BAAINBw als Ergänzung zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen (VOL/B) einordnen und von zivilen AGB unterscheiden
- die Besonderheiten von Abnahme, Gewährleistung und Vertragsstrafen im Rüstungsgeschäft gegenüber dem zivilen Liefervertrag (BGB/HGB) einschätzen
- Geheimhaltungs- und Exportkontrollklauseln als Vertragsbestandteil einordnen und wissen, wo eine Vertiefung nötig ist
So läuft der Kurs
Sieben Lektionen mit rund 108 Minuten Lesezeit, in beliebig vielen Sitzungen. Am Ende ein Abschlusstest mit 16 Fragen, Bestehensgrenze 70 Prozent, drei Versuche. Wer besteht, erhält das Teilnahmezertifikat als PDF.
Was der Kurs nicht ist
Keine Rechtsberatung, keine verbindliche Auskunft der Vergabestelle oder des BAAINBw und keine anwaltliche Prüfung eines konkreten Vertragsentwurfs vor Unterschrift. Geheimhaltungs- und Exportkontrollklauseln werden nur so weit behandelt, wie es für das Verständnis des Gesamtvertrags nötig ist – die Vertiefung liegt in den eigenständigen Kursen „Geheimschutz-Grundlagen“ und „Exportkontrolle für Rüstungsgüter“. Nicht Teil des Kurses: die vollständige Klauselprüfung eines konkreten Vertragswerks, Nachtragsmanagement, internationale Gemeinschaftsprogramme, Vergabenachprüfungsverfahren.

