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Nachfolge

Was ein Metallbetrieb im Mittelstand wirklich wert ist

Die meisten Inhaber schätzen den Wert ihres Betriebs am Anlagevermögen – Erwerber und Banken rechnen anders, und dieser Unterschied bestimmt, ob eine Übergabe finanzierbar ist.

Von Felix Urban11. September 20267 Min. Lesezeit

Ich habe Betriebe erlebt, bei denen der Inhaber nach zwanzig Jahren Aufbau einen Preis im Kopf hatte, der sich an den Anschaffungskosten der Maschinen orientierte – und daran, was er selbst damals für den Betrieb bezahlt oder reingesteckt hatte. Die Erwerber, die dann durch die Halle gegangen sind, haben dasselbe gesehen und trotzdem einen anderen Wert berechnet. Beide hatten recht – aber sie rechneten mit verschiedenen Methoden. Und nur eine dieser Methoden entscheidet darüber, ob der Kauf finanzierbar ist.

Substanzwert und Ertragswert – warum beides nicht dasselbe ist

Ein Inhaber, der seinen Betrieb nach dem Substanzwert bewertet, zählt Maschinen, Lager und Werkzeuge. Das ergibt eine nachvollziehbare Zahl, aber sie sagt einem Erwerber wenig darüber, ob er damit Geld verdienen kann. Maschinen sind kein Wert an sich – sie sind ein Wert, wenn sie ausgelastet sind, wenn jemand damit umgehen kann und wenn der erzeugte Ertrag die Kosten übersteigt.

Erwerber und ihre Banken rechnen deshalb nach dem Ertragswert: Wie viel nachhaltiger Gewinn erwirtschaftet dieser Betrieb, bereinigt um Sondereffekte und um das Gehalt, das der Inhaber sich zahlt oder nicht zahlt? Dieses bereinigte Jahresergebnis ist die Basis für den Kaufpreis. Für inhabergeführte Metallbetriebe in der Größenklasse bis etwa zehn Millionen Euro Umsatz ist ein Kaufpreiskorridor von grob dem zwei- bis dreifachen dieses bereinigten Jahresergebnisses typisch. Bei Betrieben mit stabiler, langjähriger Auftragslage kann es mehr sein – aber die Bank, die den Kauf finanziert, rechnet fast immer konservativ.

Was Banken wirklich sehen

Ein Erwerber, der einen Betrieb kauft, kauft ihn selten vollständig aus eigener Tasche. Die Bank, die den Rest finanziert, stellt dabei Fragen, die sich von denen des Erwerbers kaum unterscheiden: Wie stabil ist der Ertrag? Über wie viele Jahre ist er dokumentiert? Gibt es Klumpenrisiken – einen einzelnen Kunden, der einen erheblichen Teil des Umsatzes ausmacht? Gibt es außergewöhnliche Positionen in der GuV, die den Gewinn in einzelnen Jahren verzerren?

Drei gute Jahre reichen der Bank in der Regel, um eine Prognose zu stützen – aber drei gute Jahre, die auf einem Einmalauftrag, einem abgegangenen Mitarbeiter oder einem Kunden beruhen, der inzwischen weggefallen ist, reichen nicht. Das ist einer der Gründe, warum Betriebe mit sauber dokumentierter Auftragshistorie und erklärbaren Zahlen für Erwerber und Banken attraktiver sind als Betriebe mit technisch beeindruckender Ausstattung, aber undurchsichtiger GuV.

Was den Kaufpreis nach unten drückt

Die häufigsten Bewertungsminderer, die ich in Betrieben sehe, sind keine technischen Mängel. Es sind Abhängigkeiten, die einen Erwerber und seine Bank nervös machen:

Inhaberabhängigkeit: Wenn ein Betrieb ohne seinen Inhaber operativ nicht funktioniert – keine Stellvertretung, keine dokumentierten Prozesse, kein Betriebsleiter mit eigener Handlungskompetenz –, kauft ein Erwerber ein Risiko mit. Dieses Risiko schlägt sich im Preis nieder, weil die Bank die Übergangsphase als besonders kritisch einwertet. Ich habe Betriebe erlebt, bei denen dieser Punkt allein den realisierbaren Kaufpreis merklich gedrückt hat – nicht weil die Fertigung schlecht war, sondern weil das Wissen ausschließlich beim Inhaber saß.

Kundenklumpen: Ein einzelner Kunde mit einem sehr großen Anteil am Gesamtumsatz ist für die Bank ein Ausfallrisiko. Fällt dieser Kunde weg oder kürzt er die Abrufe, wackelt die Finanzierungsbasis. Was im laufenden Betrieb als verlässliche Partnerschaft gilt, wird in der Due Diligence zum Abschlagsposten.

Fehlende Nachkalkulation: Wer nicht belegen kann, welche Aufträge wirklich Geld verdienen, kann seine Margen nicht verteidigen. Ein Erwerber, der in der Due Diligence keine Nachkalkulationen vorfindet, setzt automatisch einen Abschlag für das Risiko an, das er dabei übernimmt. Zu Recht: Ohne Nachkalkulation ist die ausgewiesene Marge eine Hoffnung, kein Beleg.

Sondereffekte in der GuV: Ein besonders gutes Jahr durch einen Großauftrag, Personalabgänge, die das Ergebnis kurzfristig geschönt haben, oder Investitionszyklen, die die echte Ertragskraft verzerren – all das muss erklärt und bereinigt werden. Was sich nicht erklären lässt, zieht der Erwerber vom Kaufpreis ab.

Was den Preis hält

Stabiler Ertrag über mehrere Jahre, eine sauber dokumentierte Arbeitsvorbereitung, ein Kundenstamm mit mehreren Kontaktpunkten im Betrieb und ein Betriebsleiter, der auch ohne den Inhaber entscheidet – das sind die Faktoren, die einen Kaufpreis im oberen Bereich des Korridors rechtfertigen. Nicht weil sie schön klingen, sondern weil sie das Risiko des Erwerbers und seiner Bank konkret senken.

Hinzu kommt etwas, das selten in Checklisten auftaucht: die Qualität der Übergabephase selbst. Ein Betrieb, bei dem der Inhaber bereit und in der Lage ist, für eine vereinbarte Zeit als Angestellter oder Berater mitzuwirken, ist für einen Erwerber leichter zu finanzieren als einer, bei dem der Inhaber nach dem Notartermin nicht mehr greifbar ist. Das hat nichts mit Sympathie zu tun – es geht darum, dass der Wissenstransfer planbar ist und die Bank das einpreisen kann.

Immobilie und Betrieb getrennt rechnen

Fast jeder inhabergeführte Metallbetrieb in dieser Größenklasse hat die Frage der Immobilie: Der Betrieb steht oft in einer Halle, die dem Inhaber selbst gehört. Das ist wirtschaftlich sinnvoll – aber es macht die Übergabe komplizierter, wenn beides zusammen verkauft werden soll, weil der Erwerber dann gleichzeitig Betrieb und Gewerbeimmobilie finanzieren muss. Beides zusammen übersteigt schnell, was eine Bank einem Einzelerwerber ohne nennenswerte Eigenmittel finanziert.

Die einfachere Lösung: Betrieb und Immobilie werden getrennt bewertet und getrennt verhandelt. Der Erwerber kauft den Betrieb und mietet die Halle – zu marktgerechten Konditionen. Der Inhaber behält einen laufenden Mietertrag statt einer Einmalzahlung und behält die Immobilie als Vermögenswert. Zu einem späteren Zeitpunkt, wenn der neue Betreiber bewiesen hat, dass er läuft, kann die Immobilie über ein Sale-and-Leaseback-Modell weiterveräußert werden. Diese Trennung senkt die Hürde für eine Übergabe oft deutlich – nicht weil der Kaufpreis für den Betrieb sinkt, sondern weil der Erwerber ihn überhaupt erst stemmen kann.

Was das für Ihren Betrieb heißt

Die Bewertung Ihres Betriebs beginnt nicht am Tag der Übergabe. Sie beginnt mit den Entscheidungen, die Sie heute treffen: Wer kann kalkulieren, wenn Sie nicht da sind? Welcher Ihrer Kunden kennt außer Ihnen noch jemanden im Betrieb? Sind Ihre letzten drei Jahresabschlüsse für einen Außenstehenden ohne weiteres erklärbar? Wer diese Fragen ehrlich beantwortet, weiß schon, wo sein Betrieb im Bewertungskorridor steht – und was zu tun ist, um ihn in die richtige Richtung zu bewegen. Wenn Sie das systematisch durcharbeiten wollen, ist das genau das Thema des Nachfolge-Checks: zwei Tage vor Ort, sieben Prüffelder, Ampel und ein indikativer Bewertungskorridor, zum Festpreis. Vorab, unverbindlich: Erstgespräch, 45 Minuten, remote, kostenfrei – Erstgespräch vereinbaren.

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  • Sieben Prüffelder, Ampel, Bewertungskorridor
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